2. Hintergrund dieser Weiterleitung scheint eine Verfügung des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 4. Dezember 2017 in einem analogen Verfahren zu sein, in welchem das Regionalgericht Folgendes festhielt: Das Gericht kommt nach summarischer Prüfung der Akten zum Schluss, dass seine Zuständigkeit für die weitere Beurteilung der erwähnten Verfahren nicht gegeben ist. Die Gemeinde […] hat die drei Beschuldigten mit Verfügung vom 05.05.2017 mit einer Busse von je CHF 200.00 gebüsst wegen einer Widerhandlung gegen das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA).