1. Die Rechtsverzögerungsbeschwerde wird gutgeheissen. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland wird angewiesen, das von ihr in Aussicht gestellte Gutachten innert einer Frist von einem Monat seit Abschluss des vorliegenden Beschwerdeverfahrens in Auftrag zu geben. Nach Erhalt des Gutachtens sind innert einer Frist von einem Monat die Termine für die Einvernahmen anzusetzen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’000.00, trägt der Kanton Bern.