Gleichentags klärte diese beim Forensischen Institut Zürich ab, ob eine Altersbestimmung auf direktem Weg noch Erkenntnisse liefern könnte, was angesichts des Zeitablaufs verneint wurde. Dass diese Abklärung erst drei Monate nach Entscheid der Beschwerdekammer getätigt worden ist, wirkt angesichts der Tatsache, dass diese Kurz-Abklärung mit keinem grossen Aufwand verbunden war und bereits die Beschwerdekammer auf die Problematik des Zeitablaufs hingewiesen und eine umgehende Abklärung erwartet hatte, befremdlich.