stimmung auf direktem Weg) ohnehin schon fraglich sei. Aktenkundig hat die Staatsanwaltschaft am 13. Juli 2017 das Verfahren einer anderen Staatsanwältin zur Weiterführung zugeteilt. Gleichentags klärte diese beim Forensischen Institut Zürich ab, ob eine Altersbestimmung auf direktem Weg noch Erkenntnisse liefern könnte, was angesichts des Zeitablaufs verneint wurde.