Konkret verwies sie auf die Analysenmethoden der Altersbestimmung auf direktem und indirektem Weg, wobei das Forensische Institut Zürich würde beurteilen können, ob die von der Prolabor AG nicht durchgeführten Analysemethode der Altersbestimmung auf direktem Weg (chemisch-analytische Methode) trotz Zeitablaufs noch Resultate liefern könne. Hinsichtlich der Analysemethode der Altersbestimmung auf indirektem Weg (physikalisch-technische Methode) hielt die Beschwerdekammer fest, dass die Prolabor AG diesbezüglich nicht über alle Untersuchungsmöglichkeit verfüge, so dass das Forensische Institut