Ein von ihr in Auftrag gegebenes Privatgutachten gelangte zum Schluss, dass es sich bei der im Original verfügbaren Näherbaurechtserteilung vom 4. April 2011 (X1) aufgrund der ermittelten Spurenbilder «mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein manipuliertes bzw. verfälschtes, d.h. nicht vollumfänglich in guten Treuen erstelltes Dokument» handle (Bericht Prolabor AG vom 2. Februar 2016, S. 8). Begründet wurde dies damit, dass sich auf der Rückseite unterschiedliche Reliefspuren feststellen liessen, die darauf hinweisen würden, dass der Eintrag «Sitzplatz gedeckt» nicht im selben Schreibakt erfolgt