Die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann vermuten (u.a.), dass die Näherbaurechtserteilung vom 4. April 2011 nachträglich verfälscht worden ist, indem der Zusatz «Sitzplatz gedeckt» erst nach Unterzeichnung eingefügt worden sein soll. Ein von ihr in Auftrag gegebenes Privatgutachten gelangte zum Schluss, dass es sich bei der im Original verfügbaren Näherbaurechtserteilung vom 4. April 2011 (X1) aufgrund der ermittelten Spurenbilder «mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein manipuliertes bzw. verfälschtes, d.h. nicht vollumfänglich in guten Treuen erstelltes Dokument» handle (Bericht Prolabor AG vom 2. Februar 2016, S. 8).