Dies im Gegensatz zu einer früheren – überholten – Näherbaurechtserteilung vom 4. April 2011, welche angeblich Autounterstand, Abstellkammer und Sitzplatz gedeckt zum Inhalt gehabt haben soll. Die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann vermuten (u.a.), dass die Näherbaurechtserteilung vom 4. April 2011 nachträglich verfälscht worden ist, indem der Zusatz «Sitzplatz gedeckt» erst nach Unterzeichnung eingefügt worden sein soll.