(Urkunden vom 4. April 2011) bzw. durch nachträgliches Einfügen des Elements «Juni 2011» (Urkunde vom 23. Juni 2011; jeweils Überprüfung bezüglich des Alters bzw. der zeitlichen Entstehungsabfolge in Form einer Altersbestimmung auf indirektem Weg [Rechtsbegehren 2.1]). Des Weiteren sei der Staatsanwaltschaft eine Frist von einem Monat seit Erhalt des Gutachtens anzusetzen, eventuell seit rechtskräftigem Entscheid über die vorliegende Beschwerde, zur Ansetzung von Einvernahmen mit der Beschwerdeführerin, D.________, E.________, F.________, G.________ und allfälligen weiteren Personen (Rechtsbegehren 2.2).