Zum anderen verlangte sie, dass der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des weiteren Vorgehens eine Frist angesetzt werde. Konkret sei der Staatsanwaltschaft eine Frist von einem Monat seit rechtskräftigem Entscheid über die vorliegende Beschwerde anzusetzen, um beim Forensischen Institut Zürich, eventuell bei einer anderen geeigneten Institution, ein Gutachten in Auftrag zu geben zur Frage von Urkundenverfälschungen auf den Näherbaurechtserteilungen vom 4. April 2011 und 23. Juni 2011 durch nachträgliches Einfügen der Elemente «und Abstellkammer» sowie «Sitzplatz gedeckt»