Am 15. Dezember 2017 reichte B.________ (Privatklägerin; nachfolgend: Beschwerdeführerin) Rechtsverzögerungsbeschwerde ein. Mit dieser beantragte sie zum einen die Feststellung, dass die Staatsanwaltschaft eine Rechtsverzögerung und eine Verletzung des strafprozessualen Beschleunigungsgebots begangen habe (Rechtsbegehren 1). Zum anderen verlangte sie, dass der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des weiteren Vorgehens eine Frist angesetzt werde.