1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt im Zusammenhang mit einem Näherbaurecht ein Strafverfahren gegen A.________ wegen Urkundenfälschung. Eine gegen die am 5. Dezember 2016 verfügte Einstellung gerichtete Beschwerde hiess die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Entscheid BK 16 555 vom 10. April 2017 insoweit gut, als sie die Einstellung aufhob und die Staatsanwaltschaft anwies, das Strafverfahren im Sinne der Erwägungen fortzusetzen. Am 15. Dezember 2017 reichte B.________ (Privatklägerin;