2. Die vom Beschwerdeführer gestellten Beweisanträge werden abgewiesen. 3. Es wird festgestellt, dass das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt wurde. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt der Kanton Bern. 5. Dem amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von Fr.1‘200.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.