Ausserdem habe die Verteidigung am 14. Dezember 2017 Berufung gegen das Urteil des Regionalgerichts angemeldet. Die verhängte Freiheitsstrafe und die Landesverweisung seien demnach nicht rechtskräftig. Es sei falsch, dass sich der Beschwerdeführer nicht an die Ersatzmassnahmen gehalten habe. Im entsprechenden Punkt der Ersatzmassnahmen werde angeordnet, dass er verpflichtet werde, bei seinen Eltern zu wohnen und dass eine Änderung der Wohnsituation mit der Bewährungshilfe und der Forensik Praxis Bern abgesprochen werden müsse. Es gehe also darum, dass er seinen Wohnsitz bei den Eltern habe.