Die Ausführungen der BVD in ihrer Stellungnahme vom 11. Januar 2018 deckten sich mit denjenigen in dieser Replik. Wenn das Regionalgericht dem Beschwerdeführer eine positive Entwicklung bestätige, ihm ausdrücklich attestiere, das Seinige dazu beigetragen zu haben, um deliktfrei zu bleiben, und festhalte, dass er in seiner (positiven) Entwicklung noch am Anfang stehe und weiterhin auf Hilfe angewiesen sei, dann sei die logische Folge daraus, dass er den eingeschlagenen Weg weitergehen könne. Ausserdem habe die Verteidigung am 14. Dezember 2017 Berufung gegen das Urteil des Regionalgerichts angemeldet.