Die Ersatzmassnahmen seien auf seinen Wunsch hin zusammen mit der Bewährungshilfe erarbeitet worden. Er habe sich nicht nur formell an die Ersatzmassnahmen gehalten, sondern sich ernsthaft bemüht, in den Gesprächen mit der Bewährungshilfe und in der Therapie sich mit seiner Person und mit seinen Taten kritisch auseinanderzusetzen. Die Ausführungen der BVD in ihrer Stellungnahme vom 11. Januar 2018 deckten sich mit denjenigen in dieser Replik.