6 im Vordergrund sondern der Vollzug der noch zu verbüssenden Freiheitsstrafe und danach der Vollzug der Landesverweisung. 7. Herr A.________ ist nicht verheiratet und hat keine Kinder. Dass seine Verbindung zu seinen Eltern und Geschwistern genügend stark ist, um ihn von einer Flucht oder vom Untertauchen abzuhalten, wird vom Gericht bezweifelt (vgl. HV Protokoll S. 6 Z. 17 ff.).