4. Hinsichtlich der geltend gemachten Verletzung des rechtlichen Gehörs ist darauf hinzuweisen, dass Staatsanwältin Barbara C.________ anlässlich ihres Plädoyers die Versetzung von A.________ in Sicherheitshaft beantragt und begründet hat (vgl. Protokoll der HV vom 04. bis 08.12.2017, S. 36, sowie Anträge der Staatsanwaltschaft, Buchstabe E. Ziff. 5). Die Verteidigung von A.________ hat in Kenntnis dieses Antrags sowohl im Plädoyer als auch in der Duplik Stellung bezogen (vgl. Protokoll der HV vom 04. bis 08.12.2017, S. 38 f.;