Die Staatsanwaltschaft führt zur Frage der Gehörsverletzung aus, sie habe im Rahmen ihres Parteivortrages die Versetzung in Sicherheitshaft beantragt, um den Vollzug der unbedingten Strafe und der Landesverweisung zu sichern. Dies ergebe sich auch aus den schriftlich eingereichten Anträgen (Buchstabe E. Ziff. 5.). Dazu habe der Verteidiger des Beschwerdeführers in der Replik Stellung genommen und ausgeführt, er habe nicht damit gerechnet, dass die Sicherheitshaft beantragt werde und sich nicht darauf vorbereitet.