Das Regionalgericht habe diese Ersatzmassnahmen als geeignet beurteilt und zweimal die Verlängerung der Ersatzmassnahmen beantragt (vgl. Anträge vom 28. Juni 2017 und vom 21. September 2017). Der Beschwerdeführer befinde sich ohne rechtgültigen Entscheid in Haft. Der rechtmässige Zustand sei sofort wiederherzustellen, indem der Beschwerdeführer aus der Sicherheitshaft entlassen werde. 3.2 Die Staatsanwaltschaft führt zur Frage der Gehörsverletzung aus, sie habe im Rahmen ihres Parteivortrages die Versetzung in Sicherheitshaft beantragt, um den Vollzug der unbedingten Strafe und der Landesverweisung zu sichern.