(Forensik Praxis Bern) als Sachverständige. In der Eingabe vom 28. Dezember 2017 ergänzt der Beschwerdeführer zur Frage der Kassation, sein Verteidiger habe im Rahmen des Parteivortrags, der unmittelbar auf das Plädoyer und den Antrag auf Sicherheitshaft der Staatsanwaltschaft erfolgt sei, nur spontan reagieren können. Das Regionalgericht habe zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass es die Sicherheitshaft in Erwägung ziehe. Sowohl das Regionalgericht als auch die Staatsanwaltschaft würden verkennen, dass die Staatsanwaltschaft im Hauptverfahren lediglich Partei und der Verteidigung gleichgestellt sei.