die Dauer der Sicherheitshaft werde vorerst auf 6 Monate festgelegt. Gegen die Versetzung in Sicherheitshaft erhob der Beschwerdeführer am 14. Dezember 2017 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung des Regionalgerichts Oberland vom 08. Dezember 2017 (Versetzung in Sicherheitshaft; Ziff. A. V. 1. des Urteils des Regionalgerichts Oberland vom 08. Dezember 2017) sei aufzuheben. 2. A.________ sei nicht in Sicherheitshaft zu versetzen. 3. A.________ sei sofort aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Eventualiter: