1. Am 8. Dezember 2017 verurteilte das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten. Davon sind 12 Monate unbedingt zu vollziehen, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 111 Tagen sowie der Ersatzmassnahmen im Umfang von 9 Tagen. Gleichzeitig sprach das Regionalgericht eine Landesverweisung von 5 Jahren aus. Im Weiteren verfügte respektive beschloss es, dass der Beschwerdeführer zur Sicherung des Vollzugs in Sicherheitshaft versetzt werde; die Dauer der Sicherheitshaft werde vorerst auf 6 Monate festgelegt.