9 enthalt in der Schweiz; Notwendigkeit der Vorladung des Beschwerdeführers) ist ein solches Vertrauen nicht gegeben. 5.4 Die Anordnung der Sicherheitshaft bis am 31. März 2018 erweist sich somit gerade noch als verhältnismässig. Die Beschwerde ist unbegründet und abzuweisen.