4 Schuldeingeständnis gewertet werden könnte. Aufgrund der fehlenden objektiven Beweise werde sich die auszufällende Strafe mit grosser Wahrscheinlichkeit unter den beantragten 11 Monaten bewegen. Mit Berücksichtigung des Regelfalls der Zwei-Drittels-Entlassung, werde er seine Strafe mit grosser Wahrscheinlichkeit bereits am 18. Januar 2018 nach einer Haftdauer von 7 Monaten und 10 Tagen verbüsst haben. Die Gefahr, dass er sich der Strafe entziehe, bestehe damit nicht.