Zudem soll er einen Einbruchdiebstahl in eine Wohnung zu begehen versucht haben. Der Gesamtdeliktsbetrag beläuft sich auf ca. CHF 11‘849.90 und der Gesamtsachschaden auf ca. CHF 3‘100.00 (vgl. Anklageschrift vom 1. Dezember 2017). Der dringende Tatverdacht gründet insbesondere auf den Angaben der Geschädigten resp. von Zeugen, welche den Beschwerdeführer teilweise anhand von Fotos eindeutig identifiziert haben (vgl. den polizeilichen Sammelrapport vom 18. September 2017). In drei Fällen wurde der Beschwerdeführer auf frischer Tat ertappt resp.