___ als amtliche Verteidigerin beizuordnen. Am 15. Dezember 2017 verfügte die Verfahrensleitung, dass die Einsetzung von Rechtsanwältin B.________ als amtliche Verteidigerin auch für das Beschwerdeverfahren gelte. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete am 18. Dezember 2017 auf eine Stellungnahme. Gleichentags beantragte der von der Generalstaatsanwaltschaft mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben betraute Staatsanwalt C.________ die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer verzichtete am 22. Dezember 2017 auf eine Replik.