Dieser konnte bis anhin noch nicht angetreten werden, weshalb der Beschwerdeführer in Untersuchungshaft verblieb (vgl. das Kreisschreiben Vorzeitiger Straf- und Massnahmenvollzug des Obergerichts des Kantons Bern vom 23. April 2012). Am 1. Dezember 2017 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Gleichentags stellte sie beim Kantonalen Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ein Gesuch um Anordnung von Sicherheitshaft. Mit Entscheid vom 11. Dezember 2017 versetzte das Zwangsmassnahmengericht den Beschwerdeführer bis am 31. März 2018 in Sicherheitshaft.