Der Beschwerdeführer wurde am 8. Juni 2017 verhaftet und am 12. Juni 2017 wegen Fluchtgefahr für die Dauer von drei Monaten bis am 7. September 2017 in Untersuchungshaft versetzt. Die Untersuchungshaft wurde am 8. September 2017 für drei weitere Monate bis am 7. Dezember 2017 verlängert. Am 2. November 2017 bewilligte die Staatsanwaltschaft den vorzeitigen Strafantritt. Dieser konnte bis anhin noch nicht angetreten werden, weshalb der Beschwerdeführer in Untersuchungshaft verblieb (vgl. das Kreisschreiben Vorzeitiger Straf- und Massnahmenvollzug des Obergerichts des Kantons Bern vom 23. April 2012).