Nie habe er danach gefragt, was sich in der Post befinde, ausser an jenem Tag, an dem die Spendenbestätigung der Glückskette eingetroffen sei. Dies sei rückblickend eigenartig gewesen, da er ja keine Ahnung gehabt haben könne, dass er, der Beschwerdeführer, diese Spende wenige Tage zuvor getätigt habe. Der Frage sei er, der Beschwerdeführer, ausgewichen, weil er nicht gewollt habe, dass jemand etwas von diesem Fehler erfahre.