Es sei darauf hinzuweisen, das er, der Beschwerdeführer, und andere während der Zeit im Atelier «H.________» in Biel ihre Backups mittels «Time Machine» auf einem vom Beschuldigten eingerichteten Server abgespeichert hätten. Sein Backup habe er, der Beschwerdeführer, damals nicht mittels Passwort schützen lassen. Die von der Staatsanwaltschaft gemachte Aussage, er mache alleinig den Beschuldigten für die Spende verantwortlich, sei falsch, da weitere nicht erwähnte Personen aufgeführt werden müssten.