Weiter war B.________ bereits am 05.08.2017 im Anzeigebüro der Kantonspolizei, bei C.________, erschienen. Am 05.08.2017 glaubte B.________, er werde überwacht und seine persönlichen Daten würden via Internet verbreitet und missbräuchlich gegen ihn verwendet. Gemäss der schriftlichen Eingabe sowie den Äusserungen gegenüber der Kantonpolizei Bern wirft der Anzeiger seinem Cousin, A.________, vor, ein Datum in einer E-Mail vom Sommer 2008 auf Frühling 2009 verändert zu haben. Er (der Anzeiger) sei bereits zwischen 2006 und 2008 von seinem Cousin zu IT-Arbeiten animiert worden, sei jedoch mit der Arbeit