Diese Schriftstücke vermögen keine handfesten Hinweise auf eine fehlende sachenrechtliche Berechtigung der Erbengemeinschaften am Gemälde zu liefern. Ob die Beschwerdebeilage 3 («Eigentumsbestätigung») und die Beschwerdebeilage 4 (Kopie Lagervertrag mit Ergänzung) echt oder gefälscht sind, ist im Beschwerdeverfahren selbstredend nicht zu entscheiden. Jedoch ist festzuhalten, dass diese sowie die übrigen Vorbringen des Beschwerdeführers nicht ausreichen, um die Eigentumsvermutung der Erbengemeinschaften i.S.v. Art. 930 ZGB umzustossen. Bei Beschwerdebeilage 3 fällt auf, dass N.______