05.002.271, Z. 588 ff.). Ein Entscheid des Zivilgerichts sollte innert Frist bis zum angedachten Zeitpunkt einer Anklageerhebung oder doch zumindest im Zeitpunkt der Hauptverhandlung realistisch sein. 6. K.________ führt in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen aus, ihr wäre gedient, wenn möglichst viele Vermögenswerte zur Deckung der durch die Beschuldigten verursachten Verluste herangezogen werden könnten. Die Erbengemeinschaften teilen mit, sie würden einen Eigentumsanspruch am Gemälde geltend machen. Es seien keine Zahlungen geleistet worden, die einen Einfluss auf die Besitzes- oder Eigentumsverhältnisse hätten.