5 schwerdeführer habe das Gemälde unbestrittenermassen nie gesehen und nie die Verfügungsmacht darüber gehabt. Er habe nicht gewusst, wo genau sich dieses befinde. Angeblich sei er vor Jahren einmal am Lagerort gewesen, allerdings habe er keinen Zutritt erhalten, da der Lagerschein nicht auf ihn gelautet habe (pag. 05.002.100, Z. 515 ff.).