Und selbst bei Vorliegen von Zweifeln an der Echtheit der Urkunde könne diese nicht ignoriert werden. Wenn schon müsste ein Abgleich der Unterschriften stattfinden oder ein graphologisches Gutachten angeordnet werden. Beides sei nicht geschehen. Indem die Staatsanwaltschaft die Fälschung des Dokuments vom 20. August