3 reichte K.________ eine Stellungnahme ein. Am 29. Dezember 2017 reichten die Erbengemeinschaften C.________ (nachfolgend: Erbengemeinschaften) eine Stellungnahme ein. Am 4. Januar 2018 beantragte die Staatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. In der Replik vom 6. Februar 2018 hielt der Beschwerdeführer an seinen Rechtsbegehren fest.