3. Dem Beschwerdeführer sei der Unterzeichnende als amtliche Verteidigung im Verfahren vor Obergericht zuzuordnen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge - Am 13. Dezember 2017 eröffnete die Verfahrensleitung einen Schriftenwechsel, erteilte der Beschwerde die aufschiebende Wirkung und verfügte, dass die amtliche Verteidigung auch für das Beschwerdeverfahren gelte. Am 15. Dezember 2017