4 durch subjektiv in seiner Ehre verletzt fühlt, lässt sich keine Verletzung der strafrechtlich geschützten Ehre ableiten. Nicht jede Kritik oder negative Darstellung bildet zugleich eine Ehrverletzung, zumal bei einer fristlosen Kündigung letztlich immer über die Gründe spekuliert werden kann. Darüber hinaus kann der Beschuldigte nicht für Mutmassungen und Interpretationen anderer Personen verantwortlich gemacht werden.