3 aktionen sei offensichtlich, dass sich Dritte und Kunden vom ihm distanzieren würden. Im E-Mail des Beschuldigten stehe zudem, dass ihm im Zeitpunkt des Versands bereits gekündigt worden sei, was eine weitere Lüge darstelle. Zudem finde er keine Anstellung mehr und der Beschuldigte dürfte von Gesetzes wegen die fristlose Kündigung im Arbeitszeugnis nicht erwähnen, um ihn nicht in seiner Ehre zu verletzen. Das Verhalten des Beschuldigten gehe diesbezüglich weit über die Fürsorgepflichten hinaus, womit eine Herabsetzung der Ehre offensichtlich sei.