Im Rahmen des zwischen der C.________ AG und dem Beschwerdeführer bestehenden Arbeitsverhältnisses sei es zu Schwierigkeiten gekommen und der Beschwerdeführer habe wiederholt auf angebliche Missstände hingewiesen, jedoch kein Gehör gefunden. In der Folge habe er am 27. Juli 2016 diverse Kunden mittels E-Mail über diese aus seiner Sicht bestehenden Missstände in Kenntnis gesetzt.