Mehrere Personen seien in der Folge nach dem Verlassen des fraglichen Domizils kontrolliert worden und es hätten tatsächlich in allen Fällen Betäubungsmittel sichergestellt werden können, deren Herkunft allerdings keine der kontrollierten Personen habe verraten wollen. Für diese Informationen verweist die Staatsanwaltschaft auf den sich in den Akten befindlichen Berichtsrapport der Polizei vom 5. Juli 2017.