(Strasse) – dem Domizil von E.________ – mit Betäubungsmitteln handeln sollten, sei nach Vorermittlungen eine Observation der drei Personen angeordnet worden. Diese Observation habe ergeben, dass am Domizil von E.________ tatsächlich ein reges Kommen und Gehen geherrscht habe und die Besucher jeweils nur für kurze Zeit geblieben seien. Mehrere Personen seien in der Folge nach dem Verlassen des fraglichen Domizils kontrolliert worden und es hätten tatsächlich in allen Fällen Betäubungsmittel sichergestellt werden können, deren Herkunft allerdings keine der kontrollierten Personen habe verraten wollen.