___ bestätigt worden, von welchen der Beschwerdeführer ebenfalls Kenntnis gehabt habe. Dass im Rahmen der Hausdurchsuchung sowohl an seinem eigenen (1 Glas mit Marihuana) wie auch am Domizil von E.________ diverse Betäubungsmittel (u.a. diverse Behältnisse mit Marihuana, eine Dose mit weissem Pulver noch unbekannter Art sowie Utensilien zur Verarbeitung und Verpackung von Betäubungsmitteln) gefunden worden sei, sei dem Beschuldigten ebenfalls bekannt gewesen.