_ zweifellos erstellten, dringenden Tatverdacht zu entkräften. Die Behauptung des Beschwerdeführers, nicht zu wissen, was ihm konkret vorgeworfen werde, sei angesichts der eingereichten Beweismittel absurd. So stehe im Berichtsrapport der Kapo Bern, dass er und D.________ von Informanten belastet würden, am Domizil von E.________ diverse Betäubungsmittel, so Marihuana, Kokain und Ecstasy an Dritte verkauft zu haben.