_ hätten bis dato nicht stattgefunden. Solche seien offenbar zurzeit auch nicht geplant. Die Staatanwaltschaft würde zuerst die elektronischen Geräte und die weiteren beschlagnahmten Gegenstände auswerten, bevor Befragungen durchgeführt würden. Es handle sich vorliegend entsprechend um eine «fishing expedition», welche nicht erlaubt sei. Zurzeit, also zum Zeitpunkt, in welchem über die Untersuchungshaft entschieden werden müsse, lägen keine weiteren Beweismittel gegen den Beschwerdeführer vor. Die Untersuchungshaft sei mithin nicht zulässig.