3 aufgeklärt werden, was ihr vorgeworfen werde. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Es gehe um Betäubungsmittel und um Handel mit Betäubungsmitteln. Unklar sei aber, um welche Betäubungsmittel es gehe, was unter Handel zu verstehen sei und welche Rolle der Beschwerdeführer dabei gespielt habe. Vielmehr mache es den Anschein, als dass die Polizeiaktion zu scheitern drohe und deshalb der Zugriff auf den Beschwerdeführer und die zwei Mitbeschuldigten erfolgt sei. Weitere Einvernahmen als jene mit der Mutter von E.________ hätten bis dato nicht stattgefunden.