Naturgemäss sei deshalb im heutigen Zeitpunkt nicht klar, in welchem Umfang und in welcher genauen personellen Zusammensetzung allfällige Drogengeschäfte stattgefunden hätten. Dies würden die weiteren Ermittlungen in den nächsten Wochen zeigen müssen. 4.2 Rechtsanwältin B.________ wendet sich für den Beschwerdeführer zunächst und insbesondere gegen den dringenden Tatverdacht. Der Beschwerdeführer habe den regelmässigen Konsum von Marihuana eingestanden.