Derartige «Ausdehnungsanträge» respektive Anzeigen und damit verbundene Sachverhaltsvorbringen sind bei der Staatsanwaltschaft einzureichen. Diese führt das Verfahren. Die Beschwerdekammer ist bloss Überprüfungsinstanz betreffend Verfügungen und Verfahrenshandlungen der Staatsanwaltschaft (Anfechtungsobjekt), und zwar beschränkt auf den konkreten Streitgegenstand.