2. 2.1 Gemäss Art. 394 Bst. b StPO ist die Beschwerde gegen die Ablehnung von Beweisanträgen durch die Staatsanwaltschaft ausgeschlossen, wenn der Antrag ohne Rechtsnachteil vor dem erstinstanzlichen Gericht wiederholt werden kann. Ein solcher Rechtsnachteil ist unter anderem dann gegeben, wenn ein Beweisverlust droht, zum Beispiel bei einem Zeugen, der schwer erkrankt ist oder vor der Abreise nach Übersee steht (SCHMID, in: Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 2. Aufl. 2013, N. 3 zu Art. 394 StPO).